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Entscheider News 2025 Ausgabe 3

Entscheider News


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Thomas Hübner

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Breslauer Straße 19a, 90513 Zirndorf

Mobil +49 151 / 2898 2203

E-Mail thomas.huebner@lif.gmbh

Sitz der Gesellschaft: Breslauer Straße 19a, 90513 Zirndorf, Handelsregister: Amtsgericht Fürth, HRB 20908, Geschäftsführer: Thomas Hübner

 

Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO Vermittlerregisternr.: D-URBV-Z6PZX-64 Aufsichtsbehörde IHK München, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München. Jeweils registriert im Vermittlerregister http://www.vermittlerregister.info Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 ?/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 ?/ Anruf). Darlehens- und Immobilienvermittler gem. § 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde IHK München, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München. 

 

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Haftpflicht und Cyber: Schützen Sie Ihren Betrieb!

Ein Mann arbeitet an einem Laptop vor einer großen Industriemaschine in einer modern ausgestatteten Fabrikumgebung.

Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie einer ganzen Menge von Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Fehler, die Sie oder einer Ihrer Beschäftigten machen, sind schnell passiert – und im Zweifel müssen Sie für die Folgen mit Ihrem Privatvermögen geradestehen. Zudem ist in den letzten Jahren die Gefahr einer Cyber-Attacke durch kriminelle Hacker enorm gestiegen. Deshalb gelten die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Cyber-Police für Gewerbetreibende als wichtigste Versicherungen überhaupt.

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Bundesamt warnt: Sicherheitslage ist angespannt

Wie groß die Gefährdung durch Kriminelle aus dem Internet ist, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem Jahresbericht 2024 zusammengefasst. Darin wird die Lage der IT-Sicherheit nach wie vor als angespannt eingeschätzt. Die Bedrohung gilt weiter als hoch – und wird vermutlich in Zukunft nicht geringer. Eher im Gegenteil: Durchschnittlich werden pro Tag knapp 78 neue Schwachstellen in Software-Produkten entdeckt (Vorjahr: 70) sowie 309.000 neue Schadprogramm­varianten (Vorjahr: 250.000).

Aus diesem Grunde raten Fachleute Unternehmern und Freiberuflern dringend zu einer Cyber-Versicherung. „Dabei geht es nicht nur darum, betriebliche Risiken wie Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen abzudecken“, erklärt Tom Rothe, Abteilungsleiter Haftpflicht Gewerbe bei der Baloise Versicherung. „Auch durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung hat sich die Haftungssituation deutlich verschärft.“ Als Beispiele nennt Rothe etwa

  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen über personenbezogene Daten
  • Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Schäden aus dem Austausch oder der Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger (Internethaftpflicht)

Eine Cyber-Versicherung gleicht mögliche Schäden aus, prüft zudem Haftpflichtansprüche Dritter und bedient sie, sofern sie sich als berechtigt herausstellen.

Das muss eine gute Betriebshaftpflicht­versicherung leisten

Darüber hinaus bestehen natürlich nach wie vor die klassischen Risiken, vor denen Unternehmen sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen sollten. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. „Das kann zu hohen Schadenersatzansprüchen führen“, warnt Baloise-Experte Rothe.

Häufig vorkommende Beispiele sind etwa Unfälle auf dem Betriebsgelände oder bei Kundenbesuchen, wenn dort fremdes Eigentum beschädigt wird. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die durch Arbeiten oder fehlerhafte Produkte entstehen. In einigen Branchen (etwa bei Anwälten oder Steuerberatern) ist eine gewerbliche Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, um existenzbedrohende Risiken abzusichern. Hier geht es häufig um Beratungsfehler oder Vertragsverletzungen.

Doch auch Unternehmen, für die eine Haftpflichtversicherung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten sich gegen mögliche Forderungen wappnen. Rothes Tipp: „Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreicht, um alle relevanten Risiken abzudecken. Ebenfalls wichtig ist es, dass der Versicherungsschutz sich aktualisiert, also quasi mit dem Unternehmen mitwächst. Wird Online-Handel betrieben, kann es auch wichtig sein, Vertriebspartner, wie z.B. Amazon, in den Vertrag aufzunehmen, um das eigene Geschäftsmodell fortführen zu können.


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