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Krankentagegeld, stationäre und ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Wahlfreiheit statt Wartezimmer.
Was zählt, wenn´s ernst wird!


Ich berate Sie gerne:

Kontaktfoto

Thomas Hübner

Bachelor of Engineering

 

     

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Lorem Ipsum Finanz GmbH

Breslauer Straße 19a, 90513 Zirndorf

Mobil +49 151 / 2898 2203

E-Mail thomas.huebner@lif.gmbh

Sitz der Gesellschaft: Breslauer Straße 19a, 90513 Zirndorf, Handelsregister: Amtsgericht Fürth, HRB 20908, Geschäftsführer: Thomas Hübner

 

Ver­sicherungs­makler mit der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO Vermittlerregisternr.: D-URBV-Z6PZX-64 Aufsichtsbehörde IHK München, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München. Jeweils registriert im Vermittlerregister http://www.vermittlerregister.info Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 ?/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 ?/ Anruf). Darlehens- und Immobilienvermittler gem. § 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde IHK München, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München. 

 

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.


Wahlfreiheit im Krankenhaus

Fühlen Sie sich im Ernstfall wie ein Privatpatient im Krankenhaus. Privatärztliche Behandlungen und die freie Wahl des Arztes (z.B. Chefarzt, Spezialist) bekommt nur, wer dies aus eigener Tasche zahlt. Auch das Upgrade auf Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt die gesetzliche Kasse nicht.
Eine Krankenhauszusatzversicherung überzeugt durch Selbstbestimmung und Wahlfreiheit.

Durch den Abschluss einer stationärer Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer oder Einbettzimmer kommen Sie nicht nur in den Genuss von Top Komfortleistungen. Darüber hinaus profitieren Sie auch von der freien Arztwahl. Und das nicht nur während des Aufenthalts, sondern auch für Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie ambulante Operationen.


Ambulante Leistungen wie ein Privatpatient

Wenn eine schwere Krankheit plötzlich Realität wird, steht besonders der Wunsch nach der bestmöglichen Behandlung im Mittelpunkt. Und das natürlich umgehend. Mit der ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung machen Sie sich im Ernstfall in der ambulanten Versorgung zur Privatpatientin bzw. - Privatpatient. Auch ohne das Eintreten einer schweren Krankheit können grundsätzlich Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden – ganz ohne Alters- und Diagnosebeschränkungen und zeitliche Einschränkungen. Somit können schwere Krank­hei­ten bereits frühzeitig erkannt und die bestmöglichen Therapien umgehend zur Behandlung eingesetzt werden.


Auf diese Leistungen können Sie sich verlassen


 

Das bedeutet für Sie im Ernstfall:

  • Keine Leistungskürzungen der Krankenkassen, freie Arztwahl und Übernahme aller Kosten für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel.
  • Weiterer Vorteil: Einholung einer sofortigen ärztlichen Zweitmeinung bei einer Verdachtsdiagnose zu einer der versicherten schweren Erkrankungen.

Einmal Privatpatient - immer Privatpatient.

  • Auch nach Ihrer Genesung bleiben Sie weiterhin Privatpatient und profitieren von TOP-Leistungen.

Immer im Leistungsumfang enthalten: Vorsorgeuntersuchungen.

  • Auch ohne das Eintreten einer schweren Krankheit können Sie jederzeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
  • Generell sind alle Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters- und Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung, für die auch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) nur begrenzt leistet, erstattungsfähig.

Beispiele:

  • Krebsvorsorge (große Krebsvorsorge für Männer, Brustkrebs-Vorsorge mit Mammographie), kleiner und großer Gesundheits-Check, Schlaganfallvorsorge.

Bei diesen schweren Erkrankungen werden Sie ambulant zum Privatpatienten:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • insulinpflichtiger Diabetes
  • AIDS
  • Leber- oder Nierenversagen mit Dialysepflicht
  • Aufnahme in eine Transplantationsliste
  • Amputation
  • schwere Verbrennung
  • Koma/künstlichem Koma
  • Querschnittslähmung
  • Pflegefall (Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2)
  • schweres Schädel-Hirn-Trauma (3. Grades).

Sofort ambulant Privatpatient

Wenn Sie sofort bei ambulanten Arztbesuchen zum Privatpatienten werden möchten - auch wenn Sie nicht schwer erkrankt sind -, ist das ebenso möglich.
Somit haben Sie sofort die Sicherheit, bestmöglich und nach den neuesten Stand der Medizin behandelt zu werden.

Fragen Sie gerne. Sie werden umfassend und persönlich beraten!


Konzentrieren Sie sich aufs gesund werden

Denn Ihre Versicherung erledigt den Rest. Mit dem Tarif „Krankentagegeld“ können Sie sich darauf konzentrieren, sorgenfrei gesund zu werden. Spätestens seit den vergangenen Pandemiejahren, ist uns bewusst, dass jeder auch mal länger krank sein kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, übernimmt bei Angestellten ab der 7. Woche die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung und erstattet etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. Dies führt zu einer Versorgungslücke von rund 20 Prozent. Mit dem Krankentagegeld wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankentagegeld innerhalb der 7. bis 78. Woche geschlossen und sichert die hundertprozentige Nettolohnfortzahlung.


Kein Bürokratismus: Automatische Leistung solange das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird!

 

Beginn der Leistung für GKV-Versicherte:

Bezieht die versicherte Person gesetzliches Krankengeld, wird auch das vereinbarte Krankentagegeld ausbezahlt (frühestens nach 6 Wochen).Sie erhalten eine Leistung solange, bis entweder die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder Berufs­unfähig­keit eintritt -
mindestens aber so lange, wie die GKV auch Krankengeld bezahlt.

Das sollten Sie zudem wissen:

Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschutz.
Leistungen auch während Rehabilitationsmaßnahmen.



Vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin oder rufen Sie mich unter 015128982203 direkt an.


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