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Entscheider News 2025 Ausgabe 2

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Thomas Hübner

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bAV: So umgehen Sie versteckte Risiken

Pensionsrückstellungen in der bAV

Das waren interessante Ergebnisse, die eine Forsa-Studie zur betrieblichen Altersversorgung in mittelständischen Unternehmen vor einiger Zeit erbracht hat. Eine der zentralen Erkenntnisse betrifft alle kleinen und mittleren Unternehmen, die eine bAV in Form der Direktzusage anbieten (also etwa jeden vierten Betrieb): „50 Prozent der befragten Firmen haben Deckungslücken in ihren Pensionszusagen“, erläutert Katharina Puchowski, Expertin für betriebliche Altersversorgung bei der Alte Leipziger Lebensversicherung, in deren Auftrag die Umfrage durchgeführt wurde. „Das Erschreckende daran ist, dass vor allem die meisten familiengeführten Mittelständler die Dimension der damit verbundenen Risiken offenbar nicht erkennen.“

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Fachleute raten: Pensionsrückstellungen auslagern

Dabei können diese Risiken die Zukunft der Betriebe erheblich gefährden – etwa, wenn ein Verkauf oder eine Übergabe geplant ist. Hintergrund: Die bAV als Direktzusage gehört zu den beliebtesten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei garantiert ein Unternehmen seinen Angestellten Vorsorgeleistungen aus betrieblichen Mitteln. Sie wird vor allem zur Absicherung von Führungskräften wie Gesellschafter-Geschäftsführer genutzt. Allerdings entsteht dabei auch eine Belastung fürs Unternehmen, da Pensionsrückstellungen in der Bilanz als Verbindlichkeiten auszuweisen sind. Diese müssen bei einem Verkauf oder der Weitergabe an die nächste Generation mit übernommen werden. Das kann den Verkauf erschweren, aber zum Beispiel auch bei der Aufnahme von Krediten zum Problem werden.

Als eine Möglichkeit, diese Risiken zu umgehen, empfehlen Fachleute die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Dabei geht die Pensionszusage auf einen externen Versorgungsträger über – somit entfällt die Ausweispflicht von Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Außerdem übernimmt der neue Versorgungsträger die anfallenden Verwaltungsaufgaben. Ob die Umstellung auch in Ihrem Betrieb sinnvoll ist und wie sie am besten umgesetzt wird, sollten Sie am besten mit einem Experten oder einer Expertin im Detail besprechen.

Potenzial der bAV wird noch zu wenig genutzt

Die Studie von Forsa und der ALH Gruppe vermittelt aber noch weitere wichtige Erkenntnisse. So kam beispielsweise heraus, dass die meisten Mittelständler das Potenzial der bAV zur Mitarbeitergewinnung und -bindung noch nicht ausschöpfen. In jedem zweiten Unternehmen nutzen weniger als 25 Prozent der Belegschaft die Entgeltumwandlung.

Das könnte auch damit zusammenhängen, dass fast zwei Drittel der Betriebe lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zur bAV beiträgt. Einen höheren Zuschuss leisten nur 32 Prozent. Alte Leipziger-Expertin Katharina Puchowski: „Hier schlummert bei vielen Betrieben noch Potenzial, denn grundsätzlich zählt die bAV zu den attraktivsten betrieblichen Zusatzleistungen – ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Wettbewerb um immer rarer werdende Fachkräfte!“


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